Erwägungsgrund 3 32006D0403
Mit der Richtlinie 86/609/EWG des Rates vom 24. November 1986 zur Annäherung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten zum Schutz der für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere wird das Übereinkommen einschließlich seines Anhangs A in Gemeinschaftsrecht umgesetzt; hiervon ausgenommen sind bestimmte Aspekte, die z. B. die für Zwecke der allgemeinen und beruflichen Bildung verwendeten Tiere betreffen.