Erwägungsgrund 5 32006D0403
Gemäß Artikel 31 des Übereinkommens — in der durch das Änderungsprotokoll geänderten Fassung — tritt jede Änderung des Anhangs A zwölf Monate, nachdem sie auf der multilateralen Anhörung mit der Zweidrittelmehrheit der Vertragsparteien angenommen wurde, in Kraft, sofern nicht ein Drittel der Vertragsparteien Einwände geltend gemacht hat.