Erwägungsgrund 1 32006D0657
Mit der Entscheidung der Kommission vom 20. Oktober 2000, geändert durch die Entscheidung der Kommission vom 5. Juli 2006, wurde das Sonderprogramm zur Beitrittsvorbereitung in den Bereichen Landwirtschaft und ländliche Entwicklung für die Republik Bulgarien (im Folgenden „Sapard“ genannt) gemäß Artikel 4 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1268/1999 genehmigt.