Erwägungsgrund 8 32006D0658
Am 14. März 2006 haben die kroatischen Behörden gemäß Artikel 4 Absatz 1 Abschnitt B der mehrjährigen Finanzierungsvereinbarung ein Verzeichnis der förderfähigen Ausgaben vorgelegt. Das Verzeichnis wurde mit Schreiben vom 11. Juli 2006 in einigen Punkten geändert. Die Kommission ist gehalten, diesbezüglich eine Entscheidung zu treffen.