Erwägungsgrund 1 32006D0856
Der Beschluss 91/115/EWG des Rates vom 25. Februar 1991 zur Einsetzung eines Ausschusses für die Währungs-, Finanz- und Zahlungsbilanzstatistiken ist in wesentlichen Punkten geändert worden. Aus Gründen der Übersichtlichkeit und Klarheit empfiehlt es sich, den genannten Beschluss zu kodifizieren.