Erwägungsgrund 9 32007D0247
Die von 1995 bis 2006 jährlich für die Gemeinschaftsbeteiligung am Fonds ausgezahlten Dividenden sind ordnungsgemäß in den Haushalt der Gemeinschaft geflossen. In den Jahren 2007—2010 sollten die erhaltenen Dividenden als zweckgebundene Einnahmen betrachtet und zur Deckung eines Teils der Kosten für die Kapitalaufstockung verwendet werden. Dies dürfte zu einem Anstieg der für die Kapitalaufstockung verfügbaren Haushaltsmittel führen und dazu beitragen, dass die Beteiligung der Gemeinschaft am Fonds in Höhe von 30 % erhalten bleibt.