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An dem Programm teilnehmen können unter anderem öffentliche oder private Organisationen und Einrichtungen, Hochschulen, Forschungsinstitute, Nichtregierungsorganisationen, Behörden auf nationaler, regionaler und kommunaler Ebene, internationale Organisationen und andere in der Europäischen Union oder in einem Teilnehmerland nach Artikel 5 ansässige Organisationen ohne Erwerbszweck.
Im Rahmen des Programms können mit internationalen Organisationen, die auf dem Gebiet der Grundrechte tätig sind, wie etwa dem Europarat, auf der Grundlage gemeinsamer Beiträge und im Einklang mit den in der jeweiligen Einrichtung oder Organisation geltenden Vorschriften gemeinsame Projekte verfolgt werden, die zur Verwirklichung der Programmziele beitragen.
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