Erwägungsgrund 7 32007D1149
Ein allgemeines Programm im Bereich der Ziviljustiz zur Verbesserung des gegenseitigen Verständnisses der Rechtsordnungen und der Rechtspflege der Mitgliedstaaten wird dazu beitragen, die Hindernisse für die justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen zu verringern, und damit das Funktionieren des Binnenmarkts verbessern.