Art. 1 Nr. 5 32026D1718BESCHLUSS (GASP) 2026/1718 DES RATES vom 13. Juli 2026 zur Verlängerung des Mandats des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für das Horn von Afrika und zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2021/1012
Artikel 14 Satz 2 erhält folgende Fassung: „Der EUSR unterbreitet dem Rat, dem Hohen Vertreter und der Kommission regelmäßig Fortschrittsberichte und bis zum…
Art. 14 32021D1012BESCHLUSS (GASP) 2021/1012 DES RATES vom 21. Juni 2021 zur Ernennung des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für das Horn von Afrika
Die Durchführung dieses Beschlusses und seine Kohärenz mit anderen von der Union in der Region geleisteten Beiträgen werden regelmäßig überprüft. Der EUSR…
Art. 15 32025D0976BESCHLUSS (GASP) 2025/976 DES RATES vom 20. Mai 2025 zur Ernennung des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für den Nahost-Friedensprozess
Die Durchführung dieses Beschlusses und seine Kohärenz mit anderen von der Union in der Region geleisteten Beiträgen wird regelmäßig überprüft. Der…
Art. 14 32014D0383BESCHLUSS 2014/383/GASP DES RATES vom 23. Juni 2014 zur Verlängerung des Mandats des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für Afghanistan
Die Durchführung dieses Beschlusses und seine Kohärenz mit anderen von der Union in der Region geleisteten Beiträgen wird regelmäßig überprüft. Der…
Art. 14 32013D03531. Die Durchführung dieses Beschlusses und seine Kohärenz mit anderen von der Union in der Region geleisteten Beiträgen werden regelmäßig überprüft. Der…