Art. 14 32021D1012
Überprüfung
Die Durchführung dieses Beschlusses und seine Kohärenz mit anderen von der Union in der Region geleisteten Beiträgen werden regelmäßig überprüft. Der EUSR unterbreitet dem Rat, dem Hohen Vertreter und der Kommission regelmäßig Fortschrittsberichte und bis zum 31. Mai 2027 einen endgültigen umfassenden Bericht über die Ausführung des Mandats.