Erwägungsgrund 8 32007D0602
Die Gruppe für den Dialog mit den Stakeholdern sollte sich ausgewogen aus Stakeholdern sowohl aus der Industrie (Vereinigungen und einzelne Unternehmen) als auch aus nichtstaatlichen Organisationen zusammensetzen, die von den verschiedenen politischen Zuständigkeitsbereichen der Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz betroffen sind.