Erwägungsgrund 2 32007D0627
Die derzeitigen für die AKP-Staaten geltenden Handelsbestimmungen, die in Anhang V des Partnerschaftsabkommens AKP-EG enthalten sind, laufen am 31. Dezember 2007 aus. Gemäß Artikel 36 des Partnerschaftsabkommens AKP-EG werden die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) den neuen Rechtsrahmen für den Handel mit den AKP-Staaten bilden und die Handelsregelung des Partnerschaftsabkommens AKP-EG ersetzen. Gemäß Artikel 36 Absatz 4 des Partnerschaftsabkommens AKP-EG müssen die Parteien das Zuckerprotokoll im Kontext der Verhandlungen über die WPA überprüfen. Die der Gemeinschaft von der WTO-Ministerkonferenz in Doha am 14. November 2001 eingeräumte Ausnahmeregelung, nach der sie in Bezug auf die Handelspräferenzen zugunsten der AKP-Staaten im Rahmen des Partnerschaftsabkommens AKP-EG von ihren Verpflichtungen gemäß Artikel I des GATT freigestellt ist, läuft ebenfalls am 31. Dezember 2007 aus.