Beschluss des Rates vom 28. September 2007 über die Kündigung seitens der Gemeinschaft von Protokoll Nr. 3 betreffend AKP-Zucker im Anhang des Lomé-Abkommens mit den entsprechenden, dem genannten Abkommen beigefügten Erklärungen, enthalten in Protokoll Nr. 3, das dem Anhang V des Partnerschaftsabkommens AKP-EG beigefügt ist, in Bezug auf Barbados, Belize, die Republik Côte d'Ivoire, die Republik Fidschi-Inseln, die Republik Guyana, Jamaika, die Republik Kenia, die Republik Kongo, die Republik Madagaskar, die Republik Malawi, die Republik Mauritius, die Republik Mosambik, die Republik Sambia, die Republik Simbabwe, die Föderation St. Kitts und Nevis, die Republik Suriname, das Königreich Swasiland, die Vereinigte Republik Tansania, die Republik Trinidad und Tobago und die Republik Uganda (2007/627/EG)
Während des Übergangs zu einer Liberalisierung des AKP-EU-Handels können unbeschränkte Mengen und die Preis- und Mengengarantien des Zuckerprotokolls nicht nebeneinander bestehen. Für die am wenigsten entwickelten Länder (Least Developed Countries — LDC) ist im Rahmen der Initiative „Alles außer Waffen“ (Everything but Arms — EBA) ab 1. Juli 2009 ein uneingeschränkter Marktzugang für Zucker vorgesehen. Da die zweite Phase des Übergangszeitraums am 1. Oktober 2009 beginnen soll, sollte die EBA-Zuckerregelung entsprechend angepasst werden.
Erwägungsgrund 5 32007D0627
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