Beschluss des Rates vom 28. September 2007 über die Kündigung seitens der Gemeinschaft von Protokoll Nr. 3 betreffend AKP-Zucker im Anhang des Lomé-Abkommens mit den entsprechenden, dem genannten Abkommen beigefügten Erklärungen, enthalten in Protokoll Nr. 3, das dem Anhang V des Partnerschaftsabkommens AKP-EG beigefügt ist, in Bezug auf Barbados, Belize, die Republik Côte d'Ivoire, die Republik Fidschi-Inseln, die Republik Guyana, Jamaika, die Republik Kenia, die Republik Kongo, die Republik Madagaskar, die Republik Malawi, die Republik Mauritius, die Republik Mosambik, die Republik Sambia, die Republik Simbabwe, die Föderation St. Kitts und Nevis, die Republik Suriname, das Königreich Swasiland, die Vereinigte Republik Tansania, die Republik Trinidad und Tobago und die Republik Uganda (2007/627/EG)
Um die Einbeziehung der Einfuhrregelung für Zucker in die im Rahmen der WPA vorgesehene Einfuhrregelung zu gewährleisten, sind alle erforderlichen Schritte zu unternehmen, damit das Zuckerprotokoll und etwaige darin enthaltene Verpflichtungen so frühzeitig gekündigt werden, dass die zweijährige Kündigungsfrist gemäß dem Zuckerprotokoll eingehalten wird.
Erwägungsgrund 3 32007D0627
Erwägungsgrund 3 32007D0627Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen