Beschluss des Rates vom 28. September 2007 über die Kündigung seitens der Gemeinschaft von Protokoll Nr. 3 betreffend AKP-Zucker im Anhang des Lomé-Abkommens mit den entsprechenden, dem genannten Abkommen beigefügten Erklärungen, enthalten in Protokoll Nr. 3, das dem Anhang V des Partnerschaftsabkommens AKP-EG beigefügt ist, in Bezug auf Barbados, Belize, die Republik Côte d'Ivoire, die Republik Fidschi-Inseln, die Republik Guyana, Jamaika, die Republik Kenia, die Republik Kongo, die Republik Madagaskar, die Republik Malawi, die Republik Mauritius, die Republik Mosambik, die Republik Sambia, die Republik Simbabwe, die Föderation St. Kitts und Nevis, die Republik Suriname, das Königreich Swasiland, die Vereinigte Republik Tansania, die Republik Trinidad und Tobago und die Republik Uganda (2007/627/EG)
Die Regelung des Zuckerprotokolls hat sowohl den Interessen der AKP-Staaten als auch der Gemeinschaft gedient, da mit ihr den Ausführern in den AKP-Staaten Absatzmöglichkeiten auf einem rentablen Markt eingeräumt wurden und sichergestellt war, dass Rohrzucker-Raffinerien in der Gemeinschaft regelmäßig beliefert wurden. Diese Regelung kann jedoch nicht mehr beibehalten werden. Im Rahmen des reformierten gemeinschaftlichen Zuckermarkts sind keine Garantiepreise der Gemeinschaft für europäische Zuckererzeuger mehr vorgesehen, da der bisherige Interventionsmechanismus schrittweise abgeschafft wird.
Erwägungsgrund 4 32007D0627
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