Erwägungsgrund 2 32007D0712
In den Jahren 1998-1999 wurde im Rahmen einer erweiterten Ad-hoc-Arbeitsgruppe, in der auch die Schweiz, Norwegen und Island vertreten waren, über die Revision des Brüsseler Übereinkommens und des Übereinkommens von Lugano verhandelt. Die Verhandlungen endeten mit der Annahme eines von der Arbeitsgruppe ausgearbeiteten Übereinkommensentwurfs, den der Rat auf seiner Tagung vom 27. und 28. Mai 1999 billigte.