Erwägungsgrund 3 32007D0712
Die nachfolgenden Verhandlungen im Rat auf der Grundlage dieses Textes haben zur Annahme der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen geführt; dadurch sind die Bestimmungen des Brüsseler Übereinkommens modernisiert worden, und das Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren ist zügiger und effizienter gestaltet worden.