Erwägungsgrund 1 32008D1297
Die Kommission hat sich in ihren Mitteilungen vom 16. März 2005 über bessere Rechtsetzung für Wachstum und Arbeitsplätze in der Europäischen Union und vom 24. Januar 2007 über das Aktionsprogramm zur Verringerung der Verwaltungslasten in der Europäischen Union verpflichtet, die Rechtsetzungspolitik zu verbessern, unnötige Bürokratie abzubauen und eine Überregulierung zu vermeiden.