Erwägungsgrund 12 32008D1297
Im Einklang mit dem Grundsatz der wirtschaftlichen Haushaltsführung wurde eine Ex-Ante-Bewertung vorgenommen, um das durch diesen Beschluss aufgestellte Programm auf das Erfordernis der Wirksamkeit im Hinblick auf die zu erreichenden Ziele auszurichten und bereits im Stadium der Programmkonzeption die Knappheit der Haushaltsmittel zu berücksichtigen.