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Für die nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten, die den Euro noch nicht eingeführt haben, ist es unter Umständen von Interesse, an den Tätigkeiten des EPCO sowie an gemeinsamen Ausschreibungsverfahren teilzunehmen, die zu denselben Bedingungen stattfinden, die auch für die Zentralbanken gelten —
Der EZB-Rat kann die nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten, die den Euro noch nicht eingeführt haben, einladen, unter den für die Zentralbanken des…
Die Beteiligung der Zentralbanken an den Tätigkeiten des EPCO und an gemeinsamen Ausschreibungsverfahren ist freiwillig.
Durch die Festlegung eines Rahmens für die gemeinsame Beschaffung durch das Eurosystem will die Europäische Zentralbank (EZB) die Teilnahme der EZB und der…
Für die Mitgliedstaaten, die den Euro nicht eingeführt haben, ist ein Verfahren für die Umrechnung der in Landeswährung ausgedrückten Beträge in Euro…
die Zentralbanken bei gemeinsamen Ausschreibungsverfahren zu unterstützen;
Der Anwendungsbereich der Bestimmungen dieses Beschlusses kann auch auf die Zentralbanken der Mitgliedstaaten, deren Währung nicht der Euro ist, durch eine…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.