Art. 3 Buchst. d 32019R0473Zweck
im Rahmen ihres Zuständigkeitsbereichs Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und Verpflichtungen nach den Bestimmungen der…
Art. 7 32019R0473Unterstützung der Kommission und der Mitgliedstaaten
Die Agentur unterstützt die Kommission und die Mitgliedstaaten zum Zwecke der Sicherstellung einer umfassenden einheitlichen und wirksamen Erfüllung ihrer…
Erwägungsgrund 114 32023R2842VERORDNUNG (EU) 2023/2842 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 22. November 2023 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1967/2006 und (EG) Nr. 1005/2008 des Rates sowie der Verordnungen (EU) 2016/1139, (EU) 2017/2403 und (EU) 2019/473 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Fischereikontrolle
Aus Gründen der Übereinstimmung mit dem Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 sollten die Ziele der Verordnung (EU) 2019/473 erweitert werden. Zur…
Erwägungsgrund 8 32019R0473Die Europäische Fischereiaufsichtsagentur (im Folgenden „Agentur“) sollte in der Lage sein, die einheitliche Durchführung der Kontrollregelung der Gemeinsamen…
Art. 5 Abs. 4 32025R2434VERORDNUNG (EU) 2025/2434 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. November 2025 über die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Agentur arbeitet gemäß der in Artikel 12 Absatz 2 der vorliegenden Verordnung genannten Arbeitsvereinbarung mit anderen Agenturen der Union, etwa der mit…