Erwägungsgrund 8 32008D0235
Es ist daher angezeigt, unbeschadet des Artikels 5 des Protokolls über die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank ein solches Beratungsgremium einzusetzen und dessen Aufgaben und Zusammensetzung festzulegen —