Erwägungsgrund 13 32008D0328
Dieser Beschluss stellt eine auf dem Schengen-Besitzstand aufbauende oder anderweitig damit zusammenhängende Bestimmung im Sinne des Artikels 4 Absatz 2 der Beitrittsakte von 2005 dar —
Dieser Beschluss stellt eine auf dem Schengen-Besitzstand aufbauende oder anderweitig damit zusammenhängende Bestimmung im Sinne des Artikels 4 Absatz 2 der Beitrittsakte von 2005 dar —