Beschluss des Rates vom 18. April 2008 zur Änderung des Beschlusses des mit dem Schengener Übereinkommen von 1990 eingesetzten Exekutivausschusses zur Änderung der Finanzregelung für die Einrichtung und den Betrieb der technischen Unterstützungseinheit für das Schengener Informationssystem (C.SIS) (2008/328/EG)
Ab diesem Zeitpunkt sollte sich die Schweizerische Eidgenossenschaft an der C.SIS-Finanzregelung beteiligen.
Erwägungsgrund 5 32008D0328
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