Erwägungsgrund 6 32015D0773
Der durch den Beschluss 2000/436/EG des Rates, aufgehoben und durch Beschluss 2004/689/EG des Rates ersetzt, geschaffene Ausschuss für Sozialschutz hat eindeutig seinen Nutzen als beratendes Gremium sowohl für den Rat als auch die Kommission unter Beweis gestellt und aktiv an der Entwicklung der vom Europäischen Rat (Lissabon, 23./24. März 2000) festgelegten offenen Koordinierungsmethode (im Folgenden „OMK“) mitgewirkt. In der Stellungnahme des Ausschusses für Sozialschutz zur Verstärkung der sozialpolitischen OMK im Rahmen der Strategie Europa 2020, die der Rat am 17. Juni 2011 gebilligt hat, wird bekräftigt, dass die Ziele und die Instrumente der sozialpolitischen OMK nach wie vor Gültigkeit haben. Die Rolle des Ausschusses im Rahmen der OMK sollte in diesem Beschluss berücksichtigt werden.