Erwägungsgrund 10 32008D0823
Dieser Beschluss sollte am 1. Januar 2010 in Kraft treten, da mit diesem Datum eine neue Amtszeit der Ausschussmitglieder beginnt —
Dieser Beschluss sollte am 1. Januar 2010 in Kraft treten, da mit diesem Datum eine neue Amtszeit der Ausschussmitglieder beginnt —