Erwägungsgrund 3 32008D0823
Um den Ausschuss in die Lage zu versetzen, seine Aufgaben zu bewältigen, und den Ausschussmitgliedern einen praxisnahen, interaktiven Erfahrungs- und Meinungsaustausch zu ermöglichen, der in einem so großen Ausschuss nicht machbar ist, sollte die Zahl der Mitglieder je Mitgliedstaat von zwei auf eins reduziert werden. Die Mitgliedstaaten sollten die Möglichkeit erhalten, ein stellvertretendes Mitglied zu ernennen, das an den Sitzungen teilnimmt, wenn das Vollmitglied verhindert ist.