Erwägungsgrund 5 32008D0823
Es sollte festgelegt werden, dass sich jedes Vollmitglied oder stellvertretende Mitglied bei den Ausschusssitzungen von einem Sachverständigen begleiten lassen kann. Aus praktischen Gründen der Sitzungsorganisation sollte die Teilnahme eines solchen Sachverständigen spätestens einen Monat vor der betreffenden Ausschusssitzung mitgeteilt werden.