Erwägungsgrund 6 32008D0823
Arbeitsgruppen sollten die Möglichkeit haben, einen Sachverständigen aus einer nationalen Arbeitsaufsichtsbehörde, der nicht Ausschussmitglied ist, zum Vorsitzenden zu ernennen.
Arbeitsgruppen sollten die Möglichkeit haben, einen Sachverständigen aus einer nationalen Arbeitsaufsichtsbehörde, der nicht Ausschussmitglied ist, zum Vorsitzenden zu ernennen.