Erwägungsgrund 30 32019R1020
Besondere Aufmerksamkeit sollte den aufstrebenden Technologien gewidmet werden, wobei zu berücksichtigen ist, dass die Verbraucher im Alltag zunehmend vernetzte Geräte benutzen. Der Regelungsrahmen der Union sollte sich deshalb mit den neuartigen Risiken befassen, um die Sicherheit der Endnutzer zu gewährleisten.