Erwägungsgrund 5 32008D0976
Der Rat hat Eurojust durch den Beschluss 2002/187/JI errichtet, um die Koordinierung und die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten zu verbessern. Gemäß dem Beschluss 2002/187/JI soll Eurojust besonders enge Beziehungen zum Europäischen Justiziellen Netz unterhalten, die sich auf Konsultation und Komplementarität gründen.