Erwägungsgrund 7 32008D0976
Keine Bestimmung dieses Beschlusses sollte so ausgelegt werden, dass die Unabhängigkeit, die die Kontaktstellen nach einzelstaatlichem Recht besitzen dürfen, berührt wird.
Keine Bestimmung dieses Beschlusses sollte so ausgelegt werden, dass die Unabhängigkeit, die die Kontaktstellen nach einzelstaatlichem Recht besitzen dürfen, berührt wird.