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Gemäß Artikel 2 Buchstabe e des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft („Euratom-Vertrag“) muss die Europäische Atomgemeinschaft („die Gemeinschaft“) durch geeignete Überwachung gewährleisten, dass Kernstoffe nicht anderen als den vorgesehenen Zwecken zugeführt werden.
Gemäß Artikel 2 Buchstabe e des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (im Folgenden „Euratom-Vertrag“) muss die Europäische Atomgemeinschaft…
Die Europäische Atomgemeinschaft („Euratom“) und ihre Mitgliedstaaten haben sich verpflichtet, die Sicherheit kerntechnischer Anlagen und die sichere Entsorgung…
Die Europäische Atomgemeinschaft muss beim Beitritt zu diesem Übereinkommen einen Vorbehalt in Bezug darauf einlegen, dass Artikel 12 Absatz 1 der Richtlinie…
Ferner bestätigte der Gerichtshof, dass mit Artikel 2 Buchstabe e des Euratom-Vertrags die Gemeinschaft beauftragt wird, durch geeignete Überwachung zu…
Artikel 2 Buchstabe b des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (nachstehend „der Vertrag“ genannt) sieht vor, dass einheitliche…
Die Euratom-Versorgungsagentur (im Folgenden „Agentur“ genannt) hat zum Ziel, gemäß den Zielen des Titels II, Kapitel 6 des Vertrags die Aufgaben wahrzunehmen,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.