Gesetze
Gesetz wird geladen …
Nach Artikel 2 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (im Folgenden „Euratom-Vertrag“) muss diese durch eine gemeinsame Versorgungspolitik nach dem Grundsatz des gleichen Zugangs zu den Versorgungsquellen für eine regelmäßige und gerechte Versorgung aller Benutzer in der Gemeinschaft mit Erzen und Kernbrennstoffen sorgen.
Gemäß Artikel 2 Buchstabe e des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft („Euratom-Vertrag“) muss die Europäische Atomgemeinschaft („die…
Gemäß Artikel 2 Buchstabe e des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (im Folgenden „Euratom-Vertrag“) muss die Europäische Atomgemeinschaft…
Die Europäische Atomgemeinschaft („Euratom“) und ihre Mitgliedstaaten haben sich verpflichtet, die Sicherheit kerntechnischer Anlagen und die sichere Entsorgung…
Artikel 2 Buchstabe b des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (im Folgenden „Euratom-Vertrag“) sieht vor, dass einheitliche…
Die Versorgungslage der Gemeinschaft in Bezug auf Kernmaterialien lässt, sowohl für Erze und Ausgangsstoffe als auch für besondere spaltbare Stoffe, die…
Die Gemeinschaft sollte ihre enge Zusammenarbeit mit der IAEO gemäß Kapitel 10 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (im Folgenden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.