Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften („Europäischer Gerichtshof“) entschied, dass die Beteiligung der Mitgliedstaaten an dem Übereinkommen über den physischen Schutz von Kernmaterial mit den Bestimmungen des Euratom-Vertrags nur vereinbar ist, wenn die Gemeinschaft als solche für die Bereiche ihrer eigenen Zuständigkeit gleichrangig neben den Staaten Partei des Übereinkommens ist und dass bestimmte Verpflichtungen im Rahmen des Übereinkommens hinsichtlich der Gemeinschaft nur aufgrund einer engen Zusammenarbeit zwischen den Gemeinschaftsorganen und den Mitgliedstaaten bei der Aushandlung und dem Abschluss wie auch bei der Erfüllung der übernommenen Verpflichtungen umgesetzt werden können —
Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (nachstehend „Gerichtshof“ genannt) hat entschieden, dass die Beteiligung der Mitgliedstaaten an dem CPPNM mit…
Ferner bestätigte der Gerichtshof, dass mit Artikel 2 Buchstabe e des Euratom-Vertrags die Gemeinschaft beauftragt wird, durch geeignete Überwachung zu…
In der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (nachstehend „Gerichtshof“ genannt) wird anerkannt, dass die Gemeinschaft gemeinsam mit…
Die Europäische Atomgemeinschaft („Euratom“) und ihre Mitgliedstaaten haben sich verpflichtet, die Sicherheit kerntechnischer Anlagen und die sichere Entsorgung…
Gemäß Artikel 2 Buchstabe e des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (im Folgenden „Euratom-Vertrag“) muss die Europäische Atomgemeinschaft…
Gemäß Artikel 2 Buchstabe e des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft („Euratom-Vertrag“) muss die Europäische Atomgemeinschaft („die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.