Erwägungsgrund 1 32009D1011
Die Regeln für die Auswahl des Direktors und der stellvertretenden Direktoren von Europol, der Verlängerung ihrer Amtszeit und ihrer Entlassung sind vom Verwaltungsrat festzulegen und vom Rat mit qualifizierter Mehrheit zu genehmigen, bevor sie in Kraft treten.