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Der Beistand sollte von der Kommission verwaltet werden, die nach Anhörung des WFA mit den ungarischen Behörden die spezifischen wirtschaftspolitischen Auflagen vereinbaren sollte, die an den finanziellen Beistand geknüpft sind. Diese Auflagen sollten in einer Vereinbarung niedergelegt werden. Die genauen finanziellen Konditionen sollten von der Kommission in der Darlehensvereinbarung niedergelegt werden.
Die Kommission vereinbart mit den ungarischen Behörden nach Anhörung des WFA die spezifischen wirtschaftspolitischen Auflagen, die an den finanziellen Beistand…
Die Finanzhilfe der Gemeinschaft sollte von der Kommission verwaltet werden. Die spezifischen wirtschaftspolitischen Auflagen, die nach Anhörung des WFA mit den…
Der Beistand wird von der Kommission in einer Weise verwaltet, die mit den Verpflichtungen Lettlands und den Empfehlungen des Rates in Einklang steht. Die…
Die Kommission wird ermächtigt, mit den Behörden der Republik Moldau nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses die mit der Finanzhilfe verknüpften…
Die Kommission wird ermächtigt, mit den Behörden Albaniens nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses die mit der Finanzhilfe verknüpften…
Die Kommission wird ermächtigt, mit den Behörden Libanons nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses die mit der Finanzhilfe der Gemeinschaft…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.