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Es ist angebracht, dass die Gemeinschaft Ungarn im Rahmen der mit der Verordnung (EG) Nr. 332/2002 eingeführten Fazilität des mittelfristigen finanziellen Beistands zur Stützung der Zahlungsbilanzen der Mitgliedstaaten mit bis zu 6,5 Milliarden EUR unterstützt. Dieser Beistand sollte in Verbindung mit einem Darlehen des Internationalen Währungsfonds in Höhe von 10,5 Milliarden SZR (rund 12,5 Milliarden EUR) im Rahmen einer Bereitschaftskreditvereinbarung gewährt werden, die voraussichtlich am 6. November 2008 genehmigt wird. Die Weltbank hat ebenfalls ein Darlehen von 1 Milliarde EUR für Ungarn zugesagt.
Es ist angebracht, dass die Gemeinschaft Lettland im Rahmen der mit der Verordnung (EG) Nr. 332/2002 eingeführten Fazilität des mittelfristigen finanziellen…
Die Gemeinschaft gewährt Ungarn ein mittelfristiges Darlehen in Höhe von maximal 6,5 Milliarden EUR, mit einer durchschnittlichen Laufzeit von höchstens fünf…
Der Beistand sollte gewährt werden, um die Tragfähigkeit der Zahlungsbilanz Ungarns zu stützen und so zur erfolgreichen Umsetzung des wirtschaftspolitischen…
Die wirtschaftliche Stabilisierung und Erholung der Ukraine wird durch eine Finanzhilfe des Internationalen Währungsfonds (IWF) unterstützt. Die…
Trotz der erwarteten Leistungsbilanzverbesserung wird der Außenfinanzierungsbedarf Ungarns 2008 und 2009 auf 20 Milliarden EUR geschätzt, da sich Kapitalbilanz…
Der finanzielle Beistand der Gemeinschaft wird Ungarn von der Kommission in höchstens fünf Tranchen zur Verfügung gestellt, deren Umfang in der Vereinbarung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.