Beschluss des Rates vom 18. Dezember 2008 zur Ablehnung des Vorschlags der Kommission für eine Verordnung des Rates über die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung von antimikrobiellen Stoffen zur Entfernung von Oberflächenverunreinigungen bei Geflügelschlachtkörpern (Text von Bedeutung für den EWR) (2009/121/EG)
Desgleichen hat der Rat auf seiner Tagung am 9. und 10. Juni 2008 Schlussfolgerungen zur antimikrobiellen Resistenz angenommen, in denen betont wird, dass diese Resistenz immer noch ein in Europa und weltweit zunehmendes Gesundheitsproblem ist.
Erwägungsgrund 11 32009D0121
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