Erwägungsgrund 4 32009D0121
In dem Vorschlag der Kommission wird betont, dass mehrere antimikrobielle Stoffe wie Chlordioxid, angesäuertes Natriumchlorit, Trinatriumphosphat oder Peroxysäuren, die zur Entfernung von Oberflächenverunreinigungen bei Geflügelschlachtkörpern verwendet werden, Risiken für die aquatische Umwelt und die Gesundheit von in Abwassersystemen tätigem Personal bergen und den Betrieb und die Leistung von Kanalisationsnetzen und/oder Kläranlagen beeinträchtigen können. Die Verwendung von chlorhaltigen antimikrobiellen Stoffen kann auch zur Bildung von chlororganischen Verbindungen führen, von denen mehrere persistent, bioakkumulierbar oder karzinogen sind. Phosphorverbindungen sind ferner eine der Ursachen der Eutrophierung der regionalen Meere in Europa und haben massiven Algenwuchs und andere unerwünschte Beeinträchtigungen der aquatischen Umwelt zur Folge.