Erwägungsgrund 2 32009D0121
Bei der Durchführung der Gemeinschaftspolitiken sollte ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit gewährleistet sein. Die von der Gemeinschaft erlassenen Maßnahmen betreffend Lebensmittel und Futtermittel müssen auf einer angemessenen Bewertung der möglichen Gefahren für die Gesundheit von Mensch und Tier beruhen und bewirken, dass — unter Berücksichtigung der verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse — das Schutzniveau für die Gesundheit von Mensch und Tier in der Gemeinschaft erhalten bleibt oder, wenn dies wissenschaftlich begründet ist, erhöht wird. Hohen Hygienestandards im Verlauf der gesamten Lebensmittelherstellungskette sowie der Vermeidung oder dem Verbot der Verwendung von Stoffen, durch die unzureichende Hygienepraktiken verschleiert werden könnten, wird in der Gemeinschaft oberste Priorität eingeräumt.