Beschluss des Rates vom 18. Dezember 2008 zur Ablehnung des Vorschlags der Kommission für eine Verordnung des Rates über die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung von antimikrobiellen Stoffen zur Entfernung von Oberflächenverunreinigungen bei Geflügelschlachtkörpern (Text von Bedeutung für den EWR) (2009/121/EG)
Darüber hinaus sollten die Gemeinschaftspolitiken ein hohes Umweltschutzniveau gewährleisten, sowohl durch umweltpolitische Maßnahmen als auch durch Einbeziehung umweltpolitischer Anforderungen bei der Festlegung und Durchführung anderer Politiken und Tätigkeiten der Gemeinschaft.
Erwägungsgrund 3 32009D0121
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