Erwägungsgrund 1 32009D0172
In Artikel 70 der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates vom 20. September 2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sind die Prozentsätze des Finanzbeitrags der Gemeinschaft auf die Schwerpunkte bezogen festgesetzt.