Erwägungsgrund 5 32009D0172
Um die Ergebnisse der Beitrittsverhandlungen und die Kohärenz des Systems der Kofinanzierungssätze im Anschluss an die technischen Anpassungen an den Verordnungen über die Entwicklung des ländlichen Raums zu wahren, sollte für den maximalen Finanzbeitrag der Gemeinschaft zu den Ergänzungen zu Direktzahlungen derselbe Prozentsatz festgesetzt werden wie für die Schwerpunkte 1 und 3 und die technische Unterstützung —