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Gemäß Artikel 3 der Entscheidung 2006/505/EG der Kommission setzt sich die Gruppe aus höchstens sieben Mitgliedern zusammen; die Kommission beruft als Mitglieder unabhängige Sachverständige mit Erfahrung und Sachkenntnis auf dem Gebiet der Buchführung und insbesondere der Rechnungslegung, die auf Gemeinschaftsebene weithin anerkannt sind.
Gemäß Artikel 3 der Entscheidung der 2006/505/EG bestellt die Kommission höchstens sieben Mitglieder für die Prüfgruppe für Standardübernahmeempfehlungen aus…
Die Kommission ernennt Sachverständige mit Fachkenntnissen auf dem unter das Mandat der Gruppe fallenden Gebiet zu Mitgliedern der Gruppe. Zugrundegelegt werden…
Gemäß Artikel 3 Absatz 1 des Beschlusses 2007/602/EG werden als Mitglieder der Gruppe von der Kommission Spezialisten ernannt, die über Sachkenntnis in den…
Die Mitglieder der Gruppe werden von der Kommission aus einer Reihe von Experten mit Fachkompetenz und Erfahrungen im Hinblick auf die Vermittlung von…
Die Gruppe setzt sich aus 27 nationalen Vertretern(innen) mit Kenntnissen in Bezug auf die in Artikel 2 genannten Bereiche sowie einem (einer) Vertreter(in) der…
Die Sachverständigengruppe setzt sich aus zehn Mitgliedern zusammen. Die Zusammensetzung sollte eine angemessene geografische Ausgewogenheit innerhalb der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.