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Mit dem Beschluss 2007/73/EG hat die Kommission die sieben Mitglieder der Prüfgruppe für Standardübernahmeempfehlungen am 8. Februar 2007 für eine dreijährige verlängerbare Amtszeit bestellt. Im Interesse eines geordneten turnusmäßigen Wechsels der Gruppenmitglieder kann die Gruppe beschließen, Mitglieder in Gruppen von zwei oder drei Mitgliedern auszutauschen. Die Gruppe hat beschlossen, im Jahr 2009 drei Mitglieder auszutauschen —
Gemäß Artikel 3 der Entscheidung der 2006/505/EG bestellt die Kommission höchstens sieben Mitglieder für die Prüfgruppe für Standardübernahmeempfehlungen aus…
Die Kommission bestellt hiermit sieben Mitglieder der Prüfgruppe für Standardübernahmeempfehlungen, deren Namen im Anhang veröffentlicht werden.
Die Kommission bestellt hiermit drei Mitglieder der Prüfgruppe für Standardübernahmeempfehlungen, deren Namen im Anhang aufgeführt sind.
Die Kommission wird einen weiteren Beschluss annehmen, der festlegt, welche Mitglieder gemäß Artikel 3 Absatz 4 des Beschlusses 2007/602/EG für eine Amtszeit…
Artikel 3 Absatz 4 des Beschlusses 95/320/EG sieht vor, dass die Amtszeit der Ausschussmitglieder drei Jahre beträgt und dass eine Wiederernennung möglich ist.…
Die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Ausschusses werden für einen Zeitraum von drei Jahren ab dem 1. August 2008 ernannt —
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.