Erwägungsgrund 2 32009D0490
Nach der Richtlinie 2001/95/EG gilt ein Produkt — soweit es um Risiken und Risikokategorien geht, die durch die betreffenden nationalen Normen geregelt werden — dann als sicher, wenn es den nicht bindenden nationalen Normen entspricht, die eine europäische Norm umsetzen.