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Sowohl Bulgarien als auch Rumänien haben jeweils durch förmliche Mitteilung an das Generalsekretariat der Kommission vom 28. Januar 2008 und 17. Juli 2007 ihre zuständigen Behörden benannt. Diese Angaben hat die Kommission den schweizerischen Behörden durch eine einfache Mitteilung bekannt zu geben.
Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission spätestens am 25. Dezember 2008 die Namen und Anschriften der zuständigen Behörde oder Behörden und alle…
Bulgarien und Rumänien haben Angaben zu ihren zuständigen Behörden vorgelegt. Diese Behörden sollten daher mit Wirkung vom Tag des Beitritts von Bulgarien und…
Folgender Artikel wird eingefügt: (1) Die Mitgliedstaaten benennen die in Artikel 3, Artikel 4 Absatz 2 und Artikel 5 genannten zuständigen Behörden und machen…
Bulgarien, Deutschland und Rumänien haben der Kommission Änderungen der Angaben zu ihren Gemeinschaftsbehörden mitgeteilt.
Bulgarien hat eine Gemeinschaftsbehörde benannt und die Kommission davon unterrichtet. Nach Ansicht der Kommission wurde ausreichend belegt, dass diese Behörde…
Folgender Artikel wird eingefügt: (1) Die Mitgliedstaaten benennen die in den Artikeln 6, 7 und 8 dieser Verordnung genannten zuständigen Behörden und stellen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.