Erwägungsgrund 2 32009D0832
Wie in Artikel 37 Absatz 1 des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens vorgesehen, wurden Wirtschaftspartnerschaftsabkommen („WPA“) mit regionalen Gruppen der Mitglieder der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean („AKP-Staaten“) ausgehandelt. Diese WPA werden seit dem 1. Januar 2008 nach und nach unterzeichnet.