Erwägungsgrund 6 32009D0832
Mit dem Beschluss 2000/399/EG des Rates vom 16. Juni 2000 über das Verfahren für Ausnahmeregelungen zu den Ursprungsregeln des Protokolls Nr. 1 zum AKP-EG-Partnerschaftsabkommen wurden der Kommission die Befugnisse für die Festlegung eines gemeinsamen Standpunktes der Gemeinschaft zu einem von den AKP-Staaten übermittelten Antrag auf eine Ausnahmeregelung zu den Ursprungsregeln des Protokolls 1 in Anhang V zum AKP-EG-Partnerschaftsabkommen übertragen.